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AGBs

Airfield Luxury Cars e.U.
für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers
 

Stand: 15. März 2026

§1 Vermieter und Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge zwischen der

Airfield Luxury Cars e.U.
Pottendorfer Straße 153/20
2700 Wiener Neustadt
Österreich

(im Folgenden „Vermieter“)

und dem jeweiligen Mieter.

  1. Gegenstand der Vermietung sind Sport- und Luxusfahrzeuge aus der Fahrzeugflotte des Vermieters.

  2. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

  3. Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts.

§2 Vertragsabschluss

  1. Ein Mietvertrag kommt zustande durch:

  • Unterzeichnung eines Mietvertrages

  • schriftliche Bestätigung einer Anfrage

  • elektronische Buchung über Website oder E-Mail.

  1. Reservierungen werden erst durch Bestätigung des Vermieters verbindlich.

  2. Der Vermieter ist berechtigt, Mietanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§3 Mietvoraussetzungen
  1. Der Mieter muss mindestens 25 Jahre alt sein.

  2. Der Mieter muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B sein.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Identitätsprüfung sowie eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

  4. Bei Fahrzeugübernahme sind vorzulegen:

  • gültiger Führerschein

  • amtlicher Lichtbildausweis.

  1. Der Vermieter kann für bestimmte Fahrzeuge höhere Altersanforderungen festlegen.

§4 Berechtigte Fahrer
  1. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von im Mietvertrag eingetragenen Zusatzfahrern gelenkt werden.

  2. Zusatzfahrer müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie der Mieter.

  3. Der Mieter haftet für das Verhalten aller berechtigten Fahrer wie für eigenes Verhalten gemäß §1313a ABGB.

§5 Mietdauer
  1. Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter.

  2. Sie endet mit der Rückgabe des Fahrzeugs inklusive Schlüssel und Fahrzeugpapieren.

  3. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

§6 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise.

  2. Der Mietpreis ist grundsätzlich vor Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen.

  3. Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden, insbesondere:

  • Zusatzfahrer

  • Zusatzkilometer

  • Fahrzeugzustellung

  • Sonderleistungen.

  1. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §1333 ABGB.

§7 Kaution
  1. Vor Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution zu hinterlegen.

  2. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Mietvertrag.

  3. Die Kaution dient zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis, insbesondere:

    1. Selbstbehalt bei Schäden

    2. Verkehrsverstöße

    3. Mehrkilometer

    4. Reinigungskosten

    5. sonstige Forderungen.

  4. Die Rückerstattung erfolgt nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe und Prüfung des Fahrzeugzustands.

§8 Fahrzeugzustand und Übergabe
  1. Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem und verkehrssicherem Zustand übergeben.

  2. Der Zustand des Fahrzeugs wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Schäden zu überprüfen.

§9 Nutzung des Fahrzeugs
  1. Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

  2. Teilnahme an Motorsportveranstaltungen

  3. Fahrten auf Rennstrecken oder Teststrecken

  4. Drift-, Burnout- oder Launch-Control-Starts

  5. Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

  6. Weitervermietung des Fahrzeugs

  7. Nutzung für strafbare Handlungen

  8. Nutzung für gewerbliche Personenbeförderung

  9. Nutzung außerhalb befestigter Straßen (Offroad).

  10. Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.

§10 Fahrgebiet
  1. Die Nutzung des Fahrzeugs ist grundsätzlich auf Länder der Europäischen Union beschränkt.

  2. Fahrten außerhalb dieses Gebietes bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

§11 Kilometerregelung
  1. Der Mietvertrag kann eine maximale Kilometerleistung enthalten.

  2. Für Mehrkilometer wird ein im Mietvertrag festgelegter Betrag verrechnet.

§12 Versicherung
  1. Das Fahrzeug verfügt über eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

  2. Zusätzlich besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt.

  3. Der Selbstbehalt wird im Mietvertrag festgelegt.

  4. Die Haftungsreduktion gilt nicht bei:

    1. Vorsatz

    2. grober Fahrlässigkeit

    3. Alkohol- oder Drogeneinfluss

    4. unerlaubter Nutzung des Fahrzeugs

    5. Fahrerflucht

    6. Missachtung der Meldepflicht bei Schäden.

  5. Felgenschäden sind von der Versicherung ausgenommen.

§13 Haftung des Mieters
  1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die während der Mietdauer entstehen und von ihm oder einem berechtigten Fahrer verursacht wurden.

  2. Die Haftung umfasst insbesondere:

    1. Reparaturkosten

    2. Wertminderung

    3. Abschleppkosten

    4. Sachverständigenkosten

    5. Nutzungsausfall.

      1. Kann das Fahrzeug aufgrund eines Schadens nicht vermietet werden, kann der Vermieter Umsatzentgang (Nutzungsausfall) geltend machen.

§14 Verhalten bei Unfall oder Schaden
  1. Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Schaden ist der Mieter verpflichtet:

    1. unverzüglich die Polizei zu verständigen

    2. den Vermieter sofort zu informieren

    3. einen Unfallbericht auszufüllen

    4. keine Schuldanerkenntnisse abzugeben.

§15 Fahrzeugpflege
  1. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln.

  2. Technische Veränderungen oder Eingriffe in die Fahrzeugelektronik sind untersagt.

  3. Bei Warnmeldungen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

  4. Übermäßige Verschmutzungen können gesondert verrechnet werden.

§16 Kraftstoffregelung
  1. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben.

  2. Es ist im selben Zustand zurückzugeben.

  3. Bei Nichteinhaltung werden Tankkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr verrechnet.

§17 Rückgabe des Fahrzeugs
  1. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückzugeben.

  2. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt.

  3. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.

§18 Verspätete Rückgabe
  1. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe des Tagesmietpreises verlangen.

  2. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§19 Verkehrsverstöße

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer begangenen Verkehrsverstöße sowie für daraus resultierende Verwaltungsstrafen, Gebühren und Kosten.

Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer begangenen Verkehrsverstöße sowie für daraus resultierende Verwaltungsstrafen, Gebühren und Kosten.

§20 GPS-Ortung

Zur Diebstahlprävention und Flottenverwaltung können Fahrzeuge mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.

§21 Datenschutz

Zur Diebstahlprävention und Flottenverwaltung können

  • Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.

  • Die Verarbeitung erfolgt gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie österreichischem Datenschutzgesetz.

  • Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters enthalten.

mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein.

§22 Rücktrittsrecht bei Fernabsatz

Ist der Mieter Verbraucher und wurde der Vertrag im Fernabsatz abgeschlossen, gelten die Rücktrittsrechte gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

§23 Stornierung

Stornierungen bedürfen der Schriftform.

Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 7 Tage vor Mietbeginn: kostenlos

  • 6–2 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

  • weniger als 48 Stunden oder Nichtantritt: 100 % des Mietpreises.

§24 Vertragsauflösung

Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos aufzulösen, wenn:

  • der Mieter gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt

  • das Fahrzeug missbräuchlich verwendet wird

  • Zahlungsrückstände bestehen

  • falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht wurden.

§25 Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

§26 Gerichtsstand

Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand Wiener Neustadt.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz.

§27 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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